AGERO Sonnenschutz, Blendschutz, Wärmedämmung, Hitzeschutz
Blendschutz am Bildschirm-ArbeitsplatzBlendschutz am Bildschirm-Arbeitsplatz

visuelle Ergonomie ist mehr als Blendschutz am Bildschirm-Arbeitsplatz

 

Blendschutz am Arbeitsplatz

Der Begriff Blendschutz wird den Forderungen an gesunde Arbeitsplätze nicht mehr gerecht.

Auch ein Brett vor dem Kopf kann Blendschutz sein.

Der Mensch -speziell am Bildschirm-Arbeitsplatz- erwartet mehr; er verlangt nach visueller Ergonomie. Das sind Massnahmen, die ihn vor gesundheitlichen Schädigungen schützen sollen, die oft erst nach einem längeren Zeitraum festgestellt werden.

Blendschutz ist messbar und nicht individuelle Geschmacksache! Eine Vorrichtung mit Tvis über 10% kann nicht annähernd genügen. Achten sie auf eine fundierte Beratung.

Oft sind es Massnahmen, die nicht einmal etwas kosten, sondern Verbesserungen, die allein durch Umstellungen erreicht werden können. Sie machen sich x-fach bezahlt:

  • Steigerung von Arbeitsbereitschaft
  • Reduktion von Ausfallzeiten und Krankheitstagen
  • Rückgänge der Fehlerhäufigkeit
  • Steigerung der Konzentrationsfähigkeit

AGERO ist Ihnen, mit speziell dafür angefertigten Checklisten, bei der Umsetzung der geforderten Massnahmen behilflich.

Die gesetzlichen Grundlagen verlangen die Erstellung der Arbeitsplatzanalyse für jeden Arbeitsplatz.

 

Grundlage für die Arbeitsplatzanalysen bilden nachstehende Richtlinien. Sie geben exakte Normen und Forderungen vor:

  • ArbSchG Gesetz zur Umsetzung der EG Rahmenrichtlinie
  • BildscharbV Verordnung zur Umsetzung von EG Einzelrichtlinien zur EG Rahmenrichtlinie
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitsstätten-Richtlinie
  • ZH 1/535 und ZH 1/618 "Sicherheitsregeln für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze"
  • DIN Normen 5035, 66234
  • ISO 9241 Bildschirmgeräte für Bürotätigkeiten (z.T. Entwurf)

 

Sie wünschen eine Arbeitsplatz-Analyse? Dann senden Sie uns eine E-Mail an info@agero.de oder info(at)agero.ch. Wir werden Sie über die Vorgehensweise Informieren.

Das Vuno Prinzip

freie Sicht?

Ein Brett vor ...

 

Link zur Bildschirmarbeitsverordnung:

BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

 

 

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